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Pfandverträge und Pfandregister

Das Pfandrecht ist eine Institution, die zwei Funktionen hat, und zwar die Besicherungsfunktion und die Vergütungsfunktion. Die Besicherungsfunktion beruht auf der Druckausübung auf den Schuldner mit dem Ziel für den Gläubiger eine ordnungsgemäße und rechtzeitige Erfüllung der Verpflichtung des Schuldners zu sichern. Der Verpfänder, der seine Sache in Pfand gegeben hat, ist sich der Gefahr bewusst, dass er im Falle der Nichterfüllung der Verpflichtung das Pfand verlieren kann.