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Vermögensverträge der Eheleute und Verlobten

Das von jedem der Eheleute während der Ehe erworbene Vermögen hat bis auf Ausnahmen den Charakter des gemeinsamen Vermögens der Eheleute. Eine Ausnahme bildet ein Vertrag, der das Regime des gemeinsamen Vermögens der Eheleute regelt, meistens über die Erweiterung oder Abgrenzung des gemeinsamen Vermögens der Eheleute. Dieser Vertrag muss nach dem Gesetz die Form der notariellen Niederschrift haben und kann sowohl während der Ehe, als auch vor der Ehe (sog. vorehelicher Vertrag) abgeschlossen werden. Der Sinn eines solchen Vertrages ist der Ausschluss der Vermögensstreits nach dem Erlöschen der Ehe oder die Berücksichtigung des Vermögenseintritts der Partner in die Ehe oder des Verdienstes an dem Erwerb des Vermögens.