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Handelsgesellschaften

Anbetracht der Wichtigkeit eines solchen Schritts fordert das Gesetz die Form der notariellen Niederschrift bei der Verfassung der Gründungsdokumente der Kapitalhandelsgesellschaften, Aktiengesellschaften und der Gesellschaften mit beschränkter Haftung, aber auch bei wichtigen Änderungen im Leben solcher Gesellschaften (Änderungen der Gründungsdokumente und Satzungen, Änderungen des Grund(Stamm-)kapitals, personelle Änderungen in den Organen der Gesellschaft usw.).