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Erbschaften

Der Notar als vom Gericht bestellter Gerichtskommissar verhandelt die Erbschaft, die eine eigenständige Form des Gerichtsverfahrens ist. Der Notar als Fachmann für das Erbschaftsrecht hat in dieser Agenda die Stellung eines unabhängigen und unparteischen Organs, das nicht von den Parteien gewählt wird, sondern die Sache wird ihm nach einer im Voraus festgelegten Verteilung zugewiesen.